Wir erreichen so langsam die Mitte des Jahres. An diesem Punkt sollte an alle Verträge gedacht werden, die sich zum Jahresende automatisch verlängern – wenn eine Kündigungsfrist von 3 – 6 Monaten nicht eingehalten wird.
Dies trifft auch auf Stromlieferverträge zu. Dabei sind normale Stromlieferungen per Standard-Lastprofil (SLP) i.d.R. mit 3 Monaten Kündigungsfrist versehen, Großabnehmer mit Lastgang-Messung eher mit 6 Monaten.
Sollten Sie also Ihre Stromkosten für die nächsten Jahre neu kalkulieren wollen, so wenden Sie sich an Ihren Energieberater – falls er sich noch nicht bei Ihnen gemeldet hat – oder nehmen Sie die kostengünstigen Beratungsleistungen von AbZ-Consulting in Anspruch.
AbZ-Consulting agiert als unabhängige Beratung für Stromanbieterwechsel und steht Ihnen mit fachlichem Rat und entsprechender Tat zur Seite. Bereits im kleinen Verbrauchsbereich sind Einsparung von mehreren Hundert Euro pro Jahr keine Seltenheit.
Dabei ist jedoch darauf zu achten, sich mit dem richtigen Stromlieferanten einzulassen. Billig ist noch lange nicht gut. Stichwort: TelDaFax, Flexstrom & Co.